Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

MargenOptimierer · Stand: 19.10.2026

§ 1 Parteien und Geltung

(1) Dieser Vertrag gilt zwischen Keanu Dutado Warenvertrieb, Inhaber Keanu Dutado, Wegkoppel 2, 22117 Hamburg, Deutschland, E-Mail info@margenoptimierer.de (im Folgenden „Anbieter“), und dem Unternehmen, das MargenOptimierer nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters nutzt (im Folgenden „Kunde“).

(2) Der Vertrag ergänzt den Vertrag über die Nutzung von MargenOptimierer nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Hauptvertrag“). Er regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Anbieter als Auftragsverarbeiter für den Kunden als Verantwortlichen nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchführt (im Folgenden „Auftragsdaten“).

(3) Der Vertrag kommt bei der Registrierung zusammen mit dem Hauptvertrag zustande. Die Anlagen 1 und 2 sind Teil dieses Vertrags.

(4) Verarbeitet der Kunde die Auftragsdaten seinerseits als Auftragsverarbeiter für einen Dritten, etwa als Agentur für einen Händler, wird der Anbieter für diese Daten als weiterer Auftragsverarbeiter tätig. Weisungen erteilt in diesem Fall nur der Kunde. Der Kunde stellt sicher, dass er den Anbieter einsetzen darf.

(5) Für Kunden mit Sitz in der Schweiz gilt dieser Vertrag zugleich als Vertrag über die Bearbeitung von Personendaten im Auftrag nach Art. 9 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG). Verweise auf die DSGVO gelten insoweit als Verweise auf die entsprechenden Bestimmungen des DSG. Die Genehmigung nach § 8 Abs. 1 gilt zugleich als vorgängige Genehmigung nach Art. 9 Abs. 3 DSG.

(6) „Inhaber“ im Sinne dieses Vertrags ist die Person, die in MargenOptimierer als Inhaber der Firma des Kunden geführt wird.

§ 2 Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

(1) Gegenstand ist die Bereitstellung von MargenOptimierer, einer Software, mit der der Kunde sein Geschäft auf Online-Marktplätzen auswertet und steuert, derzeit auf dem OTTO-Marktplatz.

(2) Die Verarbeitung umfasst:

  1. das Abrufen von Daten aus den Marktplatzkonten, die der Kunde anbindet;
  2. das Speichern, Ordnen, Verdichten, Berechnen, Auswerten und Anzeigen dieser Daten zusammen mit den Angaben, die der Kunde selbst in MargenOptimierer pflegt;
  3. das Übermitteln von Änderungen an die Marktplatzkonten auf Weisung des Kunden, auch nach Regeln, Vorgaben, Zielen oder Automatisierungen, die der Kunde in MargenOptimierer festlegt oder freigibt;
  4. KI-gestützte Auswertungen und Funktionen, ausschließlich über die in Anlage 1 genannten oder nach § 8 hinzugekommenen Dienste;
  5. das Bereitstellen der Daten an Anwendungen, Werkzeuge oder Schnittstellen, die der Kunde selbst anbindet oder freischaltet;
  6. Betrieb, Wartung, Sicherung und Fehlerbehebung, einschließlich KI-gestützter Werkzeuge für diese Aufgaben;
  7. den Support-Zugriff nach § 4 Abs. 2;
  8. Rückgabe, Export und Löschung der Daten.

(3) Zweck der Verarbeitung ist die Erbringung der Leistungen aus dem Hauptvertrag für den Kunden.

(4) Verarbeitet werden folgende Arten personenbezogener Daten:

  1. Geschäftsdaten aus den Marktplatzkonten des Kunden, etwa Kennungen, Artikel, Bestellungen, Belege, Retouren, Beträge, Gebühren, Werbedaten und Zeitpunkte, soweit sie sich auf natürliche Personen beziehen;
  2. Daten von Käufern auf den Marktplätzen, etwa Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie Sendungs- und Rücksendekennungen; sie gehen beim Abruf ein, werden beim Einlesen verworfen und nicht gespeichert;
  3. Angaben, die der Kunde in MargenOptimierer pflegt, etwa Kosten, Ziele, Produktgruppen, Keyword-Listen, Vorlagen und Einstellungen;
  4. Angaben zu den Nutzern des Kunden, soweit sie in den Daten der Firma vorkommen, etwa als Urheber von Änderungen und in Protokollen ihrer Handlungen;
  5. Zugangsdaten zu den Marktplatzkonten des Kunden.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand der Verarbeitung.

(5) Betroffen sind die Nutzer des Kunden, Käufer auf den Marktplätzen des Kunden, der Kunde selbst, soweit er eine natürliche Person ist, sowie Ansprechpartner, die in den Daten aus den Marktplatzkonten genannt sind.

(6) Nicht Gegenstand dieses Vertrags ist, was der Anbieter in eigener Verantwortung verarbeitet. Dafür gilt seine Datenschutzerklärung. Dazu gehören:

  1. die Nutzerkonten mit Registrierung, Anmeldung, Zwei-Faktor-Anmeldung und Sicherheitsprotokollen sowie die Kontaktdaten der Mitglieder für Betreuung und Abrechnung;
  2. die Daten des Kunden als Vertragspartner, insbesondere Rechnungsangaben, Zahlung, Rechnungen und die Kommunikation zum Vertrag;
  3. die Kennzahlen, nach denen sich das Entgelt richtet, je Marktplatzkonto und Zeitraum; der Kunde weist den Anbieter an, sie aus den Auftragsdaten zu ermitteln, und der Anbieter verwendet sie in eigener Verantwortung für Abrechnung, Nachweis und Aufbewahrung;
  4. eine nicht umkehrbar verschlüsselte Kennung jedes angebundenen Marktplatzkontos, damit Angebote für Neukunden und Testphasen je Marktplatzkonto nur einmal gelten;
  5. die Herkunft der Firma über Codes, Partner und Weiterempfehlungen sowie Angaben aus Testphase und Kündigung;
  6. Supportanfragen, die Nutzer des Kunden in MargenOptimierer, per E-Mail oder auf anderem Weg stellen, einschließlich der Angaben zum Zustand des Kontos und der Fehlerberichte, die der Anbieter auf Weisung des Kunden einer Anfrage beifügt, sowie die Bearbeitung dieser Anfragen;
  7. das Protokoll der Handlungen des Anbieters als Betreiber;
  8. Betrieb und Sicherheit von MargenOptimierer als Ganzes und die Website.

§ 3 Dauer

Der Vertrag gilt, solange der Anbieter Auftragsdaten für den Kunden verarbeitet, einschließlich der Aufbewahrung nach § 11 bis zur vollständigen Löschung. Er kann nicht getrennt vom Hauptvertrag gekündigt werden.

§ 4 Weisungen

(1) Der Anbieter verarbeitet Auftragsdaten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Weisungen sind:

  1. dieser Vertrag und der Hauptvertrag;
  2. die Nutzung von MargenOptimierer durch den Kunden und seine Nutzer, insbesondere Einstellungen, das Auslösen von Vorgängen, festgelegte oder freigegebene Regeln und Automatisierungen sowie das Erteilen eines Support-Zugriffs;
  3. Weisungen in Textform durch den Inhaber oder einen Nutzer mit der Rolle Admin; die Löschung nach § 11 Abs. 2 verlangt nur der Inhaber.

(2) Erteilt der Kunde in MargenOptimierer einen befristeten Support-Zugriff, ist der Anbieter für diese Zeit Mitglied der Firma des Kunden mit den Rechten eines Admins. Er nutzt diesen Zugriff auf Weisung des Kunden, etwa um ein Anliegen zu bearbeiten oder Einstellungen für ihn vorzunehmen.

(3) Ist der Anbieter durch das Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet, teilt er dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

(4) Weisungen in Textform dokumentiert der Anbieter. Weisungen durch die Nutzung von MargenOptimierer sind durch die Protokolle der Anwendung dokumentiert.

(5) Ist der Anbieter der Auffassung, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt, informiert er den Kunden unverzüglich. Er darf die Ausführung der Weisung aussetzen, bis der Kunde sie bestätigt oder ändert.

(6) Weisungen, die über den Leistungsumfang des Hauptvertrags hinausgehen und nicht erforderlich sind, um einen Rechtsverstoß im Verantwortungsbereich des Anbieters zu verhindern oder abzustellen, führt der Anbieter gegen angemessene Vergütung nach Aufwand aus. Er teilt dem Kunden den voraussichtlichen Aufwand vorher mit.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich, einschließlich der Information seiner Nutzer und der Personen, deren Daten er verarbeiten lässt.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die Daten aus den von ihm angebundenen Marktplatzkonten durch den Anbieter verarbeiten zu lassen.

(3) Der Kunde entscheidet, wem er Zugang zu seiner Firma in MargenOptimierer gewährt und mit welcher Rolle.

§ 6 Vertraulichkeit

Der Anbieter gewährleistet, dass alle Personen, die Zugang zu Auftragsdaten haben, zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung gilt über das Ende ihrer Tätigkeit hinaus.

§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen

(1) Der Anbieter trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 2 beschrieben sind.

(2) Der Anbieter überprüft die Maßnahmen regelmäßig und passt sie dem Stand der Technik an. Er darf sie ändern, wenn das Schutzniveau dabei nicht sinkt.

§ 8 Weitere Auftragsverarbeiter

(1) Der Kunde erteilt dem Anbieter die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter einzusetzen. Die in Anlage 1 genannten Dienste sind genehmigt.

(2) Will der Anbieter einen weiteren Auftragsverarbeiter hinzuziehen oder ersetzen, teilt er das dem Kunden mindestens vier Wochen vor dem Einsatz per E-Mail an den Inhaber mit. Die Mitteilung nennt Firma, Anschrift, Aufgabe, Ort der Verarbeitung und die Grundlage einer Übermittlung in Drittländer.

(3) Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform aus sachlichem Grund Einspruch erheben. Die Parteien suchen dann eine Lösung. Kommt bis zum geplanten Beginn des Einsatzes keine zustande, kann der Kunde den Hauptvertrag fristlos zu diesem Zeitpunkt kündigen, und der Anbieter kann den Hauptvertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Für die Zeit nach dem Ende des Hauptvertrags schuldet der Kunde kein Entgelt.

(4) Der Anbieter verpflichtet jeden weiteren Auftragsverarbeiter vertraglich auf im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten, die ihn nach diesem Vertrag treffen, und stellt sicher, dass der weitere Auftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Anbieter nach diesem Vertrag und der DSGVO unterliegt. Gegenüber dem Kunden bleibt der Anbieter für die Erfüllung dieser Pflichten verantwortlich.

(5) Die von den Diensten in Anlage 1 ihrerseits eingesetzten Auftragsverarbeiter nennen diese Dienste in ihren veröffentlichten Listen. Der Anbieter teilt sie dem Kunden auf Anfrage mit.

(6) Eine Übermittlung von Auftragsdaten in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums findet nur statt, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, für Kunden aus der Schweiz die Voraussetzungen der Art. 16 f. DSG. Die Grundlage nennt Anlage 1 je Dienst, für neue Dienste die Mitteilung nach Abs. 2.

(7) Angaben zur Rechtsordnung, der die eingesetzte Infrastruktur unterliegt, und zu den Maßnahmen gegen staatlichen Zugriff aus Drittländern, der gegen das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats verstieße, stellt der Anbieter nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) unter margenoptimierer.de/infrastruktur bereit.

§ 9 Unterstützung des Kunden

(1) Der Anbieter unterstützt den Kunden angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge auf Wahrnehmung der Rechte betroffener Personen nach Kapitel III der DSGVO zu beantworten, vorrangig über die Funktionen von MargenOptimierer.

(2) Wendet sich eine betroffene Person mit einem solchen Antrag an den Anbieter, leitet er ihn unverzüglich an den Kunden weiter und beantwortet ihn nicht selbst, außer der Kunde weist ihn dazu an.

(3) Der Anbieter unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei Meldungen und Benachrichtigungen nach Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei vorherigen Konsultationen.

(4) Für Unterstützung, die über die Funktionen von MargenOptimierer und die Mitteilungen nach diesem Vertrag hinausgeht, kann der Anbieter eine angemessene Vergütung nach Aufwand verlangen. Das gilt nicht, wenn die Unterstützung durch einen Verstoß des Anbieters gegen diesen Vertrag oder gegen Datenschutzrecht oder durch eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten in seinem Verantwortungsbereich veranlasst ist.

(5) Über Anfragen, Prüfungen und Maßnahmen von Aufsichtsbehörden, die Auftragsdaten des Kunden betreffen, informiert der Anbieter den Kunden, soweit das rechtlich zulässig ist.

§ 10 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

(1) Der Anbieter meldet dem Kunden eine Verletzung des Schutzes von Auftragsdaten unverzüglich, nachdem sie ihm bekannt geworden ist, per E-Mail an den Inhaber.

(2) Die Meldung enthält, soweit bekannt, die Art der Verletzung mit den Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen, die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen und eine Kontaktmöglichkeit. Was noch nicht bekannt ist, reicht der Anbieter nach, sobald er es weiß.

(3) Der Anbieter ergreift unverzüglich die Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Verletzung zu beheben und ihre Folgen zu mindern.

§ 11 Ende der Leistung, Aufbewahrung, Rückgabe und Löschung

(1) Endet der Hauptvertrag oder wird der Zugang des Kunden gesperrt, bewahrt der Anbieter die Auftragsdaten im gesperrten Zustand auf, damit der Kunde bei einer Rückkehr ohne Verlust weiterarbeiten kann. Diese Aufbewahrung ist Teil der vereinbarten Leistung. Sie endet 365 Tage nach Beginn der Sperre. Hat der Kunde nie ein Marktplatzkonto angebunden, endet sie 365 Tage nach der letzten Anmeldung eines Nutzers seiner Firma.

(2) Der Inhaber kann jederzeit, auch während der Aufbewahrung, in Textform verlangen, dass der Anbieter die Auftragsdaten unverzüglich löscht oder sie in einem gängigen, maschinenlesbaren Format übergibt und danach löscht. Die Übergabe ohne anschließende Löschung kann auch ein Nutzer mit der Rolle Admin verlangen. Die Übergabe ist für den Kunden kostenfrei.

(3) Trifft der Kunde bis zum Ende der Aufbewahrung keine Wahl, löscht der Anbieter die Auftragsdaten mit Ablauf der Frist nach Abs. 1. Der Kunde kann diese Wahl bis dahin jederzeit nach Abs. 2 ändern.

(4) Kopien der Auftragsdaten in Datensicherungen werden mit dem Ablauf der Aufbewahrungsfrist der Sicherungen beim Datenbank-Anbieter gelöscht. Bis dahin nutzt der Anbieter sie nur, um Daten nach einem Ausfall wiederherzustellen.

(5) Verpflichtet das Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats den Anbieter, Auftragsdaten länger zu speichern, löscht er sie erst nach Ablauf dieser Pflicht. Bis dahin verarbeitet er sie nur für den Zweck der Pflicht und teilt dem Kunden die Pflicht mit.

(6) Was der Anbieter nach § 2 Abs. 6 in eigener Verantwortung verarbeitet, richtet sich nach seiner Datenschutzerklärung.

(7) Auf Verlangen bestätigt der Anbieter dem Kunden die Löschung in Textform.

§ 12 Nachweise und Kontrollen

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO und diesem Vertrag zur Verfügung. In der Regel genügen dafür dieser Vertrag mit seinen Anlagen und eine Auskunft des Anbieters in Textform.

(2) Der Kunde kann die Einhaltung selbst überprüfen oder durch einen von ihm beauftragten Prüfer überprüfen lassen, einschließlich Inspektionen. Der Anbieter ermöglicht diese Überprüfungen und trägt zu ihnen bei.

(3) Inspektionen werden in der Regel mit angemessenem Vorlauf angekündigt, außer eine Ankündigung würde den Zweck der Prüfung gefährden. Sie sollen den Betrieb des Anbieters nicht übermäßig stören. Ein beauftragter Prüfer darf nicht in unmittelbarem Wettbewerb mit dem Anbieter stehen.

(4) Da der Anbieter keine eigenen Rechenzentren betreibt, finden Inspektionen in der Regel als Einsicht in Unterlagen, Einstellungen und Protokolle statt, auch aus der Ferne. Eine Prüfung vor Ort beim Anbieter bleibt möglich.

(5) Jede Partei trägt die Kosten, die ihr durch Überprüfungen entstehen, selbst.

§ 13 Haftung

Gegenüber betroffenen Personen haften die Parteien nach Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde gelten die Haftungsregeln des Hauptvertrags, auch für Ansprüche aus diesem Vertrag. Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.

§ 14 Änderungen dieses Vertrags

(1) Der Anbieter kann diesen Vertrag ändern, wenn Änderungen des Rechts, Vorgaben von Behörden oder Gerichten, Änderungen der Leistungen von MargenOptimierer oder der eingesetzten Dienste das erfordern. Die Aufnahme neuer Auftragsverarbeiter richtet sich nur nach § 8, die Anpassung der Maßnahmen nur nach § 7.

(2) Der Anbieter teilt die Änderung dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an den Inhaber mit, mit dem geänderten Wortlaut. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als vereinbart. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin.

(3) Widerspricht der Kunde, gilt die bisherige Fassung weiter. Der Kunde kann den Hauptvertrag in diesem Fall fristlos zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag geht in Fragen des Datenschutzes dieser Vertrag vor.

(2) Mitteilungen des Anbieters nach diesem Vertrag gehen per E-Mail an die Adresse, die für den Inhaber in MargenOptimierer hinterlegt ist. Erklärungen des Kunden genügen in Textform an info@margenoptimierer.de.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Gerichtsstand gilt der Hauptvertrag.

(4) Ist eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


Anlage 1 · Weitere Auftragsverarbeiter

Stand: 19.10.2026

Supabase Pte. Ltd., 65 Chulia Street #38-02/03, OCBC Centre, Singapur 049513, Singapur, unterstützt von der Supabase, Inc., USA

  • Aufgabe: Datenbank, Anmeldung, Speicherung der Daten und Datensicherungen
  • Ort: Datenbank und Datensicherungen in Frankfurt am Main, Deutschland; Zugriffe für Support und Betrieb aus Singapur und den USA
  • Grundlage der Übermittlung: Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission

Vercel Inc., 440 N Barranca Ave #4133, Covina, CA 91723, USA

  • Aufgabe: Ausführung der Anwendung und Auslieferung der Website
  • Ort: Rechenregion Frankfurt am Main, Deutschland; daneben Verarbeitung in den USA und in weiteren Ländern, in denen Vercel oder seine Unterauftragsverarbeiter tätig sind
  • Grundlage der Übermittlung: Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum Datenschutzrahmen EU–USA und Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission

Railway Corporation, 548 Market St PMB 68956, San Francisco, CA 94104, USA

  • Aufgabe: Hintergrundverarbeitung, insbesondere der Abgleich mit den Marktplatzkonten, die Warteschlange der Aufträge und der Versand von E-Mails
  • Ort: Region Amsterdam, Niederlande; daneben Verarbeitung in den USA, darunter die Betriebsprotokolle, und nach dem Vertrag von Railway auch in weiteren Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
  • Grundlage der Übermittlung: Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission

Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland

  • Aufgabe: Server mit fester Adresse, über den die Verbindungen zu den Marktplätzen laufen; die verschlüsselte Verbindung läuft durch den Server, Inhalte und Zugangsdaten sind dort nicht lesbar
  • Ort: Deutschland
  • Grundlage der Übermittlung: keine Übermittlung in Drittländer

Plus Five Five, Inc. (Resend), 2261 Market Street #5039, San Francisco, CA 94114, USA

  • Aufgabe: Versand der E-Mails der Anwendung
  • Ort: USA
  • Grundlage der Übermittlung: Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum Datenschutzrahmen EU–USA und Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission

Functional Software, Inc. (Sentry), 45 Fremont Street, 8th Floor, San Francisco, CA 94105, USA

  • Aufgabe: Fehlerberichte aus Anwendung und Hintergrundverarbeitung; sie werden vor dem Senden von Angaben zu Personen bereinigt
  • Ort: Frankfurt am Main, Deutschland; Unternehmenssitz in den USA
  • Grundlage der Übermittlung: Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum Datenschutzrahmen EU–USA und Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission

Anthropic Ireland, Limited, 6th Floor, South Bank House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, mit Verarbeitung durch die Anthropic, PBC, USA

  • Aufgabe: KI-gestützte Werkzeuge für Betrieb, Wartung, Fehleranalyse und Unterstützung sowie KI-gestützte Funktionen der Anwendung; die Daten werden nicht zum Training von Modellen verwendet
  • Ort: USA
  • Grundlage der Übermittlung: Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission

Google Cloud EMEA Limited, 70 Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2, Irland, mit Verarbeitung durch die Google LLC, USA

  • Aufgabe: E-Mail-Postfach des Anbieters, etwa für Betriebsmeldungen und Anfragen
  • Ort: Europäische Union, USA und weitere Länder, in denen Google oder seine Unterauftragsverarbeiter Einrichtungen betreiben
  • Grundlage der Übermittlung: Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission; die Google LLC ist zudem unter dem Datenschutzrahmen EU–USA zertifiziert

Anlage 2 · Technische und organisatorische Maßnahmen

Stand: 19.10.2026

1 Vertraulichkeit

Physischer Schutz

  • Der Anbieter betreibt keine eigenen Server. Die Rechenzentren betreiben die in Anlage 1 genannten Dienste unter ihren eigenen Schutzmaßnahmen.

Zugang zur Anwendung

  • Anmeldung nur mit persönlichem Konto; Kennwörter werden nur als nicht umkehrbarer Hashwert gespeichert.
  • Zwei-Faktor-Anmeldung mit einer Authenticator-App: für Nutzer freiwillig, vom Inhaber für seine Firma zur Pflicht machbar, für Konten des Betreibers und für den Support immer Pflicht.
  • Der Anmeldekeks ist für Skripte im Browser nicht lesbar und wird nur verschlüsselt übertragen; vor jeder Anfrage an die Datenbank wird geprüft, ob die Sitzung noch besteht.

Zugriff auf Daten

  • Rollen und Rechte nach der Rollentabelle in der Anwendung (Inhaber, Admin, Mitarbeiter, Nur lesen); sie werden bei jeder Anfrage neu ausgewertet.
  • Der Browser schreibt nie direkt in die Datenbank; geschrieben wird nur über Datenbankfunktionen, die Nutzer und Firma selbst prüfen.
  • Geheime Schlüssel werden nie im Browser oder in einem Weg verwendet, der eine Anfrage eines Nutzers bedient.
  • Der Support-Zugriff des Anbieters besteht nur auf Erteilung durch den Kunden und ist befristet; Änderungen an Marktplatzkonten sowie Eingriffe an Mitgliedern und Einladungen werden protokolliert.
  • Zugangsdaten zu den Marktplatzkonten werden verschlüsselt in verschlossenen Tabellen abgelegt und sind nur serverseitig erreichbar.

Trennung

  • Jede Tabelle mit Kundendaten ist einer Firma zugeordnet; die Datenbank selbst verweigert den Zugriff auf Daten anderer Firmen. Diese Trennung wird bei jeder Änderung der Software automatisch geprüft.
  • Test- und Produktivdatenbank sind getrennt. Prüfungen finden nie in Firmen von Kunden statt.

Datenminimierung

  • Namen, Anschriften, Kontaktdaten und Zahlungsangaben von Käufern sowie Sendungs- und Rücksendekennungen werden beim Einlesen verworfen.
  • Fehlerberichte werden vor dem Senden von Angaben zu Nutzern und von erkennbaren Personendaten bereinigt.

2 Integrität

Weitergabe

  • Verbindungen aus dem Browser und zu den Marktplätzen werden verschlüsselt übertragen.
  • Verbindungen zu den Marktplätzen laufen über einen eigenen Server mit fester Adresse.
  • E-Mails werden über einen eigenen Versandweg ohne Klick- und Öffnungsverfolgung verschickt.

Eingabe und Nachvollziehbarkeit

  • Jede Änderung, die an ein Marktplatzkonto geht, wird mit Urheber, Zeitpunkt und Ergebnis protokolliert.
  • Eingriffe des Anbieters als Betreiber werden in einem eigenen Protokoll festgehalten.

3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Die Datenbank wird automatisch gesichert; die Sicherungen liegen in derselben Region wie die Datenbank. Datenbank und Sicherungen sind im Ruhezustand durch den Datenbank-Anbieter verschlüsselt.
  • Ein Betriebswächter in der Datenbank prüft laufend den Zustand der Abläufe und meldet Störungen per E-Mail.
  • Fehler aus Anwendung und Hintergrundverarbeitung werden automatisch gemeldet.
  • Ein Dienst prüft von außen, ob die Anwendung erreichbar ist, und meldet Ausfälle per E-Mail.

4 Überprüfung und Weiterentwicklung

  • Jede Änderung der Software durchläuft automatische Prüfungen, darunter die Prüfung der Trennung zwischen den Firmen.
  • Änderungen am Aufbau der Datenbank erfolgen nur über versionierte Migrationen.
  • Die Datenbank erstellt Berichte über Zugriffsregeln und Schreibrechte, gegen die automatisch geprüft wird.

5 Löschung

  • Ein automatischer Löschlauf entfernt die Daten einer Firma nach Ablauf der Aufbewahrung nach § 11.
  • Eine automatische Prüfung schlägt an, sobald eine Tabelle mit Kundendaten nicht von der Löschung erfasst würde.

6 Organisation

  • Zugang zu den Auftragsdaten haben beim Anbieter nur der Inhaber des Anbieters und Personen, die er dazu berechtigt und zur Vertraulichkeit verpflichtet hat, jeweils nur im erforderlichen Umfang.
  • Für Arbeiten mit KI-gestützten Werkzeugen werden nur die in Anlage 1 genannten Dienste unter deren Bedingungen für Geschäftskunden eingesetzt.