Allgemeine Geschäftsbedingungen für MargenOptimierer

Stand 19. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software MargenOptimierer. Anbieter und Vertragspartner ist Keanu Dutado Warenvertrieb in Hamburg (im Folgenden „wir“). Die vollständigen Angaben zu uns stehen im Impressum auf margenoptimierer.de.

(2) MargenOptimierer richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern schließen wir keine Verträge. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, der Vertrag endet durch Kündigung.

(3) Kunde ist das Unternehmen, für das ein Konto bei MargenOptimierer angelegt wird. Wer das Konto anlegt, handelt im Namen dieses Unternehmens und versichert, es vertreten zu dürfen.

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

(5) Für einzelne Tarife oder Module, etwa für Agenturen, können ergänzende Bedingungen gelten. Wir zeigen sie vor der Buchung an.

(6) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Begriffe

(1) Ein Marktplatz ist ein Online-Marktplatz, an den MargenOptimierer angebunden werden kann, derzeit der OTTO-Marktplatz. Marktplatzbetreiber ist das Unternehmen, das ihn betreibt.

(2) Ein Marktplatzkonto ist ein Verkäuferkonto des Kunden auf einem Marktplatz.

(3) Mitglieder sind die Personen, die im Konto des Kunden mit einer Rolle angelegt sind. Inhaber ist das Mitglied, das in der App als Inhaber geführt wird.

(4) Die Preisliste ist die Übersicht unserer Preise auf unserer Website. Die Rollenbeschreibung ist die Beschreibung der Rollen in der App.

§ 3 Vertragsschluss und Testphase

(1) Mit der Registrierung und der Zustimmung zu diesen AGB kommt der Vertrag über die Nutzung von MargenOptimierer zustande. Er beginnt mit einer kostenlosen Testphase.

(2) Die Dauer der Testphase zeigen wir an, bevor sie beginnt. Ein Code kann sie verlängern.

(3) Die Testphase endet von selbst und ohne Kosten. Hinterlegt der Kunde bis dahin eine Zahlungsart, nutzt er MargenOptimierer danach ohne Unterbrechung entgeltlich weiter. Hinterlegt er keine, sperren wir den Zugang nach § 11.

(4) In der kostenlosen Testphase haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des § 16 Absatz 1.

(5) Bis zum Absenden der Registrierung kann der Kunde seine Eingaben prüfen und berichtigen. Den Vertragstext speichern wir, und die Fassung dieser AGB, die bei seinem Vertragsschluss gilt, bleibt auf unserer Website abrufbar.

§ 4 Leistungen

(1) MargenOptimierer ist eine Software, die über das Internet bereitsteht. Kern der Leistung sind die Steuerung der Werbung des Kunden auf dem Marktplatz und die Auswertung von Umsatz, Kosten und Marge. Den Umfang im Einzelnen bestimmen die Funktionen, die die App in ihrer jeweils aktuellen Form bereitstellt; bestehende Funktionen ändern oder einstellen dürfen wir nur nach Absatz 7.

(2) Die Nutzung setzt ein Marktplatzkonto des Kunden und die Freigabe der Anbindung durch den Marktplatzbetreiber voraus. Ob und in welchem Umfang der Marktplatzbetreiber Daten und Schnittstellen bereitstellt und Änderungen annimmt, entscheidet allein er. Einschränkungen, die darauf beruhen, sind nicht Teil unserer Leistung.

(3) Änderungen an Werbung, Geboten, Budgets und anderen Einstellungen beim Marktplatz übertragen wir auf Veranlassung des Kunden. Er veranlasst sie einzeln oder über Regeln und Automatisierungen, die er einschaltet und begrenzt. Ob der Marktplatz eine Änderung annimmt und welche Ergebnisse sie dort erzielt, liegt nicht bei uns.

(4) Wir erbringen keine Werbe-, Steuer- oder Rechtsberatung und schulden keinen wirtschaftlichen Erfolg. Kennzahlen und Auswertungen beruhen auf den Daten des Marktplatzes und den Angaben des Kunden. Entscheidungen auf ihrer Grundlage trifft der Kunde in eigener Verantwortung.

(5) Wir gleichen die Daten in regelmäßigen Abständen mit dem Marktplatz ab, nicht in Echtzeit. Der Marktplatz liefert manche Zahlen nach, angezeigte Werte können sich dadurch nachträglich ändern.

(6) Wir betreiben MargenOptimierer mit angemessener Sorgfalt, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Angemessene Wartungsarbeiten und Störungen, deren Ursache außerhalb unseres Einflussbereichs liegt, etwa beim Marktplatz, bei Netzbetreibern oder in Fällen höherer Gewalt, sind keine Nichtleistung.

(7) Wir entwickeln MargenOptimierer laufend weiter. Neue Funktionen können jederzeit hinzukommen. Bestehende Funktionen dürfen wir ändern oder einstellen, wenn dafür ein triftiger Grund besteht und der Kern der Leistung nach Absatz 1 erhalten bleibt. Triftige Gründe sind insbesondere eine Änderung des Marktplatzes oder seiner Schnittstelle, Gründe der Sicherheit, eine Rechtsänderung, technischer Fortschritt und der Ersatz einer Funktion durch eine gleichwertige oder bessere. Verschlechtert eine solche Änderung die Leistung für den Kunden erheblich, kann er den Vertrag innerhalb eines Monats nach der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen.

§ 5 Zusatzleistungen

(1) Leistungen, die über § 4 hinausgehen, erbringen wir nur auf Wunsch des Kunden, etwa die Wiederherstellung von Daten, die der Kunde selbst gelöscht oder verändert hat, individuelle Auswertungen oder Exporte, die über § 14 hinausgehen. Wir berechnen sie nach Aufwand, wenn wir die Kosten vorher in Textform genannt haben und der Kunde zugestimmt hat. Abgerechnet wird gesondert oder mit der nächsten Rechnung.

(2) Kostenlos bleibt, wozu wir nach dem Gesetz oder diesem Vertrag ohnehin verpflichtet sind, insbesondere die Beseitigung von Fehlern unserer Software sowie Datenexport, Wechsel und Löschung nach § 14. Für die Unterstützung in Fragen des Datenschutzes gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag. Kostenlos bleibt auch, was wir in der App ausdrücklich als kostenlos anbieten.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält die Zugangsdaten geheim und sorgt dafür, dass jedes Mitglied einen eigenen Zugang nutzt. Bemerkt er Anzeichen einer unbefugten Nutzung, teilt er uns das unverzüglich mit.

(2) Der Kunde prüft Änderungen anhand der Vorschau, bevor er sie überträgt, und prüft Regeln und Automatisierungen, bevor er sie einschaltet. Er legt beim Marktplatz Budgets so fest, dass sie seine Werbekosten begrenzen.

(3) Der Kunde hält seine eigenen Angaben, insbesondere Kosten und Ziele, richtig und aktuell und beachtet die Bedingungen des Marktplatzes.

(4) Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die Daten seiner Marktplatzkonten durch uns verarbeiten zu lassen.

(5) Der Kunde nutzt MargenOptimierer nur im Rahmen der Gesetze und dieser AGB. Untersagt sind insbesondere das Umgehen von Schutzmaßnahmen, automatisierte Zugriffe außerhalb der dafür vorgesehenen Wege und alles, was den Betrieb beeinträchtigt.

§ 7 Mitglieder, Rollen und Support-Zugriff

(1) Der Kunde kann Mitglieder einladen, auch Personen außerhalb seines Unternehmens, etwa von einer Agentur. Welche Rechte eine Rolle umfasst, ergibt sich aus der Rollenbeschreibung.

(2) Handlungen der Mitglieder gelten als Handlungen des Kunden. Er verantwortet, wen er einlädt und welche Rolle er vergibt.

(3) Der Kunde kann uns in der App einen befristeten Support-Zugriff erteilen. Wir handeln dann im Umfang dieses Zugriffs und im Auftrag des Kunden. Der Kunde kann den Zugriff jederzeit beenden.

(4) Partner, die uns Kunden vermitteln, erhalten ohne Einladung des Kunden keinen Zugriff auf sein Konto.

§ 8 Nutzungsrecht

Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde das einfache, nicht übertragbare Recht, MargenOptimierer für eigene Zwecke und für die Unternehmen zu nutzen, für die er berechtigt handelt.

§ 9 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach der Preisliste, die gilt, wenn der Kunde erstmals eine Zahlungsart hinterlegt. Sie kann von Kennzahlen der angebundenen Marktplatzkonten abhängen, etwa von Umsatz oder Werbeumsatz.

(2) Senken wir einzelne Preise, ohne andere zu erhöhen, gilt das ab dem Zeitpunkt, den wir nennen, auch für Kunden, deren Preis nach Absatz 1 schon feststeht. Andere Preisänderungen gelten für sie nur nach § 17.

(3) Wir rechnen monatlich im Nachhinein ab, und zwar nur für Tage, an denen der Kunde Zugang hatte. Tage in der Testphase und gesperrte Tage berechnen wir nicht.

(4) Die Kennzahlen einer Rechnung stellen wir zum Abrechnungszeitpunkt aus den Daten des Marktplatzes fest. Liefert der Marktplatz später Daten nach, ändert das eine gestellte Rechnung nicht. Fehler einer Rechnung berichtigen wir per Gutschrift, Erstattung oder mit der nächsten Rechnung.

(5) Alle Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Kunden mit Sitz in der Europäischen Union außerhalb Deutschlands geben eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an.

(6) Rechnungen erhält der Kunde elektronisch.

§ 10 Zahlung

(1) Rechnungen sind mit Zugang fällig. Wir ziehen den Betrag über die hinterlegte Zahlungsart ein.

(2) Die Rechnung kündigt Betrag und Tag des Einzugs an. Bei SEPA-Lastschrift verkürzt sich die Frist für diese Vorabankündigung auf einen Tag.

(3) Hat der Kunde bei Fälligkeit keine gültige Zahlungsart hinterlegt, bleibt die Rechnung fällig. Wir ziehen sie ein, sobald er eine Zahlungsart hinterlegt.

(4) Hat der Kunde eine Rücklastschrift oder eine Rückbuchung zu vertreten, ersetzt er uns die Kosten, die dadurch tatsächlich entstanden sind.

(5) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gilt nicht für Gegenforderungen wegen Mängeln aus diesem Vertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht hat er nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag.

§ 11 Sperre

(1) Wir dürfen den Zugang des Kunden sperren, wenn

  1. eine fällige Rechnung auch nach einer angemessenen Frist nicht bezahlt ist, etwa weil ein Einzug gescheitert ist oder eine Lastschrift zurückgegeben wurde,
  2. eine erforderliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer fehlt oder nicht bestätigt wird und der Kunde das nicht innerhalb einer angemessenen Frist berichtigt,
  3. die Testphase endet, ohne dass eine Zahlungsart hinterlegt ist, oder
  4. ein Missbrauch oder ein Sicherheitsrisiko droht, in diesem Fall vorübergehend, solange der Grund besteht.

(2) Gesperrte Tage berechnen wir nicht. Die Daten bleiben während der Sperre erhalten, und der Datenexport nach § 14 bleibt möglich. Entfällt der Grund der Sperre, etwa durch die Zahlung, heben wir sie auf.

§ 12 Aktionen

(1) Codes, Rabatte, Vorteile aus Weiterempfehlungen und Angebote, mit denen wir Kunden bei einer Kündigung halten wollen (Halteangebote), sind freiwillige Vorteile. Ihre Einzelheiten, etwa Vorteil, Dauer und Voraussetzungen, nennen wir dort, wo wir sie anbieten, also bei der Registrierung, in der App oder auf unserer Website.

(2) Einen Code löst der Kunde bei der Registrierung ein, je Kunde höchstens einen, soweit wir bei einer Aktion nichts anderes angeben.

(3) Gilt ein Vorteil nur für Neukunden, ist ein Kunde neu, wenn sein Marktplatzkonto noch nie bei MargenOptimierer angebunden war.

(4) Den Vorteil für eine Weiterempfehlung erhält der werbende Kunde erst, wenn die erste Zahlung des geworbenen Kunden feststeht. Holt der geworbene Kunde diese Zahlung vorher zurück, entfällt der Vorteil.

(5) Ein Halteangebot gibt es je Marktplatzkonto nur einmal.

(6) Je Monat gilt höchstens ein Rabatt, Rabatte werden nicht addiert. Ein Rabatt aus einer Weiterempfehlung, aus einem Halteangebot oder ein Rabatt, den wir einzeln gewähren, ersetzt für seine Monate einen Rabatt aus einem Code. Der Rabatt aus dem Code läuft danach weiter, solange er gilt. Treffen solche ersetzenden Rabatte auf denselben Monat, gilt der höhere. Mehrere Vorteile aus Weiterempfehlungen reihen sich aneinander.

(7) Wir können Aktionen jederzeit für die Zukunft ändern oder beenden. Bereits gewährte Vorteile bleiben bestehen.

(8) Vorteile werden nicht in Geld ausgezahlt und sind nicht übertragbar. Erschleicht sich ein Kunde einen Vorteil, etwa durch eine Registrierung unter falschen Angaben, entfällt der Vorteil.

(9) Partner, die uns Kunden vermitteln, können dafür eine Provision erhalten. Das ändert weder den Preis noch die Leistung für den Kunden.

§ 13 Kündigung und Erstattung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Der Kunde kann zum Ende jedes Kalendermonats kündigen. Er kündigt entweder in der App, wo die Kündigung dem Inhaber vorbehalten ist, oder in Textform an die E-Mail-Adresse im Impressum. Eine Kündigung in Textform muss vom Inhaber oder von einer Person kommen, die den Kunden vertreten darf.

(3) Kündigt der Kunde, bevor er MargenOptimierer entgeltlich genutzt hat, endet der Vertrag mit dem Ende der Testphase, ohne dass Kosten entstehen.

(4) Bis die Kündigung wirksam wird, kann der Kunde sie in der App zurücknehmen.

(5) Wir können mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen.

(6) Das Recht beider Seiten, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

(7) Löschen wir die Daten des Kunden nach § 14 Absatz 1 oder 2, ohne dass der Vertrag zuvor geendet hat, endet er mit der Löschung.

(8) Nimmt der Kunde MargenOptimierer nach dem Ende des Vertrags wieder auf, schließen wir einen neuen Vertrag zu den dann geltenden Preisen und AGB. Noch nicht gelöschte Daten stehen ihm dann wieder zur Verfügung.

(9) Wir rechnen nur im Nachhinein und nur für Tage mit Zugang ab. Im Voraus gezahlte Beträge, die zu erstatten wären, gibt es daher nicht. Die letzte Rechnung stellen wir zum üblichen Abrechnungstermin nach dem Vertragsende.

(10) Bezahlte Rechnungen erstatten wir nicht. Ist eine Rechnung fehlerhaft, berichtigen wir sie per Gutschrift oder Erstattung. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt.

§ 14 Vertragsende, Datenexport und Löschung

(1) Mit dem Ende des Vertrags sperren wir den Zugang. Dauert eine Sperre 365 Tage ohne Unterbrechung, löschen wir die Daten des Kunden danach vollständig. Hat ein Kunde nie ein Marktplatzkonto angebunden, löschen wir seine Daten 365 Tage nach der letzten Anmeldung.

(2) Verlangt der Inhaber oder eine Person, die den Kunden vertreten darf, in Textform, dass wir die Daten des Kunden früher löschen, löschen wir sie.

(3) Nicht gelöscht werden Rechnungen und Abrechnungsgrundlagen, die wir aufbewahren müssen, sowie eine Kennung jedes angebundenen Marktplatzkontos, aus der sich das Konto nicht zurückrechnen lässt. Mit ihr prüfen wir Vorteile für Neukunden und Halteangebote.

(4) Solange der Kunde Zugang hat, kann er seine Daten über die Exportfunktionen in der App herunterladen, etwa als CSV- oder Excel-Datei. Darüber hinaus und während einer Sperre erhält er seine exportierbaren Daten bis zur Löschung auf Verlangen in Textform unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format, in der Regel als CSV-Datei.

(5) Exportierbar sind die Daten, die der Kunde eingegeben hat, etwa Kosten, Ziele, Produktgruppen, Portfolios und Keyword-Listen, die Daten, die bei seiner Nutzung entstanden sind, etwa das Änderungsprotokoll, und die Daten, die wir für ihn vom Marktplatz abgerufen und gespeichert haben, jeweils mit ihren Metadaten. Nicht exportierbar sind unsere Software und unsere Rechen- und Bewertungsregeln, die unsere Geschäftsgeheimnisse sind, zusammengefasste anonyme Daten und Daten anderer Kunden.

(6) Will der Kunde zu einem anderen Anbieter wechseln oder seine Daten in eigene Systeme übertragen, teilt er uns das spätestens zu dem Termin, zu dem sein Vertrag endet, in Textform mit, bei einem Wechsel mit den nötigen Angaben zum neuen Anbieter. Der Vertrag läuft dann über diesen Termin hinaus weiter, bis der Wechsel oder die Übertragung abgeschlossen ist, höchstens 30 Tage; der Kunde kann diesen Zeitraum einmal verlängern. So lange erbringen wir unsere Leistungen weiter und rechnen sie nach § 9 ab. Wir unterstützen den Kunden und die von ihm beauftragten Dritten dabei angemessen, geben ihm die nötigen Informationen, weisen ihn auf uns bekannte Risiken für eine unterbrechungsfreie Leistung hin und sorgen für die Sicherheit seiner Daten. Ist der Wechsel oder die Übertragung erst nach diesem Termin abgeschlossen, gilt der Vertrag damit als beendet, und wir teilen ihm das in Textform mit. Export, Wechsel und Löschung sind kostenlos.

(7) Nach der Löschung sind die exportierbaren Daten des Kunden vollständig entfernt. Kopien in Datensicherungen werden mit dem Ablauf von deren Aufbewahrungszeit überschrieben.

§ 15 Anonyme Daten und Auftragsverarbeitung

(1) Wir dürfen Daten aus der Nutzung von MargenOptimierer in zusammengefasster und anonymisierter Form verwenden, um MargenOptimierer zu verbessern und Vergleichswerte bereitzustellen. Aus diesen Daten lassen sich weder der Kunde noch seine Artikel, Preise oder Strategien erkennen. Vergleichswerte bilden wir nur aus den Daten mehrerer Kunden.

(2) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt unser Auftragsverarbeitungsvertrag. Er ist Teil dieses Vertrags.

§ 16 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, aus einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vorhersehbar und für einen Vertrag dieser Art typisch war.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 haften wir je Schadensfall höchstens mit dem höheren von zwei Beträgen, nämlich der Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensfall an uns gezahlt hat, oder 2.500 Euro.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

(5) Ein Mitverschulden des Kunden mindert unsere Haftung, insbesondere wenn er eine Änderung vor dem Übertragen nicht geprüft oder beim Marktplatz keine Budgets zur Begrenzung seiner Werbekosten festgelegt hat.

(6) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährung. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.

(7) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für unsere Mitarbeiter und Beauftragten.

(8) Für die Testphase gilt § 3 Absatz 4.

§ 17 Änderungen dieser AGB und der Preise

(1) Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Wir kündigen Änderungen mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und weisen dabei darauf hin, dass sie als angenommen gelten, wenn der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform widerspricht. Widerspricht er, gelten für ihn die bisherigen AGB weiter, und jede Seite kann den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Preise und nicht für Änderungen am Kern der Leistung nach § 4 Absatz 1.

(3) Preisänderungen, die nicht nur Senkungen nach § 9 Absatz 2 sind, kündigen wir Kunden, deren Preis nach § 9 Absatz 1 schon feststeht, mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und weisen dabei darauf hin, dass sie als angenommen gelten, wenn der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform widerspricht. Widerspricht er, gelten für ihn die bisherigen Preise weiter, und jede Seite kann den Vertrag zum Wirksamwerden der Preisänderung kündigen.

(4) Wir können dem Kunden ermöglichen, einer Änderung nach Absatz 1 oder 3 auch in der App zuzustimmen oder zu widersprechen.

§ 18 Übertragung des Vertrags

Wir dürfen den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen übertragen, das MargenOptimierer fortführt. Wir teilen dem Kunden die Übertragung in Textform mit. Er kann den Vertrag dann innerhalb eines Monats nach der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen.

§ 19 Referenz

Wir dürfen den Firmennamen des Kunden als Referenz nennen, etwa auf unserer Website, bis er in Textform widerspricht. Zahlen, Bewertungen oder Erfahrungsberichte des Kunden veröffentlichen wir nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz außerhalb Deutschlands, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

(3) Erklärungen nach diesem Vertrag genügen in Textform, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.