Datenschutzerklärung
Stand: 19. Oktober 2026
Frühere Fassung, Stand 19.10.2026. Zur geltenden Fassung
1 Verantwortlicher
Diese Datenschutzerklärung gilt für die Website margenoptimierer.de, für die Software MargenOptimierer und für die E-Mails, die wir dazu versenden. Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist:
Keanu Dutado Warenvertrieb
Inhaber Keanu Dutado
Wegkoppel 2
22117 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 179 5047969
E-Mail: info@margenoptimierer.de
Für alle Fragen zum Datenschutz genügt eine Nachricht an diese E-Mail-Adresse.
2 Aufruf von Website und Software
Beim Aufruf von Website und Software übermittelt der Browser technisch notwendige Angaben, insbesondere die aufgerufene Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, die übertragene Datenmenge, den Status der Auslieferung, Browser und Betriebssystem sowie die IP-Adresse. Diese Angaben fallen bei unserem Hoster und bei unserem Datenbankdienst an (Abschnitt 16).
Zweck ist die Auslieferung der Seiten, der sichere Betrieb und die Abwehr von Angriffen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt im sicheren und störungsfreien Betrieb. Die Protokolle werden nach spätestens 30 Tagen gelöscht.
3 Cookies und Speicher im Browser
Wir setzen keine Cookies zu Analyse-, Werbe- oder Reichweitenzwecken ein und binden keine Analysedienste, Werbenetzwerke oder sozialen Erweiterungen ein. Im Browser gespeichert wird, als Cookie oder im Speicher des Browsers, nur, was für die Anmeldung, ihre Sicherheit und die Bedienung der Software unbedingt erforderlich ist:
- Anmeldung und Sicherheit: Diese Einträge halten die Anmeldung, schützen Vorgänge wie Registrierung, Zugang zur Demo, Zwei-Faktor-Anmeldung und das Zurücksetzen des Kennworts und merken ein Gerät, das für die Zwei-Faktor-Anmeldung als vertraut bestätigt wurde. Sie bleiben bis zur Abmeldung oder bis die Anmeldung abläuft, ein vertrautes Gerät höchstens ein Jahr.
- Bedienung: Diese Einträge merken Einstellungen wie die gewählte Firma, das gewählte OTTO-Konto und den Zeitraum der Auswertungen sowie Hinweise, die geschlossen wurden. Sie bleiben höchstens ein Jahr.
Rechtsgrundlage für das Speichern und Auslesen ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), für die weitere Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, ohne Vertrag Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Eine Einwilligung ist dafür nicht erforderlich; ein Einwilligungsbanner gibt es deshalb nicht.
4 Konto, Anmeldung und Sicherheit
Zur Nutzung der Software ist ein Konto erforderlich. Dabei verarbeiten wir E-Mail-Adresse, Name, ein verschlüsselt gespeichertes Kennwort und den Namen der Firma, zu der das Konto gehört. Hinzu kommen Angaben zu Anmeldungen und Sitzungen mit Zeitpunkt, IP-Adresse und Browser, Protokolleinträge über sicherheitsrelevante Vorgänge im Konto, persönliche Einstellungen und die Angabe, welche Schritte der Einführung in die Software erledigt sind.
Wer die Zwei-Faktor-Anmeldung einrichtet, für den speichern wir zusätzlich den Schlüssel der Authenticator-App, die Wiederherstellungscodes und die als vertraut gemerkten Geräte, die Codes und Geräte nur in nicht umkehrbar verschlüsselter Form. Der Inhaber einer Firma kann die Zwei-Faktor-Anmeldung für alle Mitglieder vorschreiben. Legt eine Firma Zugangsschlüssel für Verbindungen zu anderen Programmen an (Abschnitt 11), speichern wir auch diese.
Zweck ist die Bereitstellung des Zugangs und die Zuordnung zur Firma; Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Angaben zu Anmeldungen und Sitzungen, die Protokolle sicherheitsrelevanter Vorgänge und die Zwei-Faktor-Anmeldung dienen zusätzlich dem Schutz der Konten vor Missbrauch; insoweit ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wie lange die Daten bleiben, steht in Abschnitt 17.
5 Firmen, Mitglieder und Betreuung
Mitglieder einer Firma können, je nach ihrer Rolle, weitere Personen per E-Mail in die Firma einladen. Dafür verarbeiten wir die E-Mail-Adresse der eingeladenen Person, die vorgesehene Rolle, wer eingeladen hat und den Stand der Einladung. Diese Angaben stammen von dem Mitglied, das einlädt. Die eingeladene Person erhält von uns eine E-Mail mit dem Link zur Einladung und einem Hinweis auf diese Datenschutzerklärung. Rechtsgrundlage ist im Verhältnis zur Firma Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, gegenüber der eingeladenen Person Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt darin, der Firma die Zusammenarbeit im Team zu ermöglichen.
Für die Betreuung der Kunden und für Fragen zur Abrechnung sehen wir als Betreiber zu jeder Firma die Mitglieder ihres Kontos mit Name, E-Mail-Adresse, Rolle in der Firma, dem Status ihrer Einladung und dem Zeitpunkt der letzten Anmeldung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund des berechtigten Interesses an einer erreichbaren Betreuung.
Erteilt eine Firma uns einen befristeten Support-Zugriff, in den Einstellungen oder mit einem Support-Ticket, sind wir bis zum gewählten Ende Mitglied dieser Firma mit den Rechten eines Admins, um ein Anliegen zu klären. Soweit wir dabei Daten aus OTTO sehen, handeln wir im Auftrag der Firma (Abschnitt 11).
Unsere Handlungen als Betreiber, etwa Rabatte, Änderungen der Testphase, Löschungen und Eingriffe an Mitgliedern und Einladungen während eines Support-Zugriffs, halten wir in einem Protokoll fest, um sie nachweisen zu können. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
6 Zugang zur Demo
Über die Website lässt sich eine Demo-Firma mit erfundenen Beispieldaten öffnen, um die Software vor einer Registrierung kennenzulernen. Dafür verarbeiten wir die Angaben, die der Zugang abfragt, und die Nutzung der Demo wie bei einem Konto (Abschnitte 2 bis 4). Zweck ist, Interessenten die Software zu zeigen und den Zugang vor Missbrauch zu schützen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für Schritte vor einem Vertragsschluss, im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt darin, die Software vorzuführen. Die Angaben zum Zugang löschen wir spätestens 365 Tage nach der letzten Nutzung.
7 E-Mails zu Konto und Vertrag
Zu Konto und Vertrag versenden wir E-Mails, die zur Nutzung der Software gehören, insbesondere zur Anmeldung und Sicherheit des Kontos, zu Einladungen, zur Einrichtung und Nutzung, zur Testphase, zu Rechnungen und Zahlungen, zur Kündigung und zu Support-Anliegen. Dazu gehören auch Hinweise zu Änderungen an der Software, an Preisen und an Vertragsbedingungen, zu Störungen und zur Sicherheit.
Versendet werden sie über unseren Versanddienst (Abschnitt 16). Bei einer SEPA-Lastschrift schickt Stripe die Rechnung mit der Ankündigung des Einzugs, und scheitert eine Zahlung, schreibt Stripe dazu (Abschnitt 12). Verarbeitet werden die Empfängeradresse und der Inhalt der Nachricht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, bei Einladungen gilt Abschnitt 5. Öffnungen und Klicks werten wir bei diesen E-Mails nicht aus.
8 Newsletter
Wer zustimmt, etwa bei der Registrierung, erhält unseren Newsletter. Er informiert über MargenOptimierer, neue Funktionen und Angebote, gibt Tipps zur Nutzung sowie zu Verkauf und Werbung auf dem OTTO-Marktplatz und weist auf Veranstaltungen hin. Die Zustimmung ist freiwillig; Registrierung und Nutzung der Software hängen nicht von ihr ab.
Verarbeitet werden die E-Mail-Adresse, der Name, soweit angegeben, sowie Zeitpunkt und Wortlaut der Einwilligung und ihre Bestätigung. Bevor der erste Newsletter hinausgeht, bestätigt der Empfänger seine Adresse über einen Link. Wir können statistisch auswerten, ob ein Newsletter geöffnet und welche Links darin angeklickt werden, um die Inhalte zu verbessern; dafür enthält der Newsletter ein nicht sichtbares Bild und eigens erzeugte Links. Versendet wird über unseren Versanddienst (Abschnitt 16).
Rechtsgrundlage für Versand und Auswertung ist die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, für das Auslesen beim Öffnen zusätzlich § 25 Abs. 1 TDDDG. Den Nachweis der Einwilligung führen wir auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt darin, eine erteilte Einwilligung belegen zu können. Die Einwilligung lässt sich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, über den Link in jedem Newsletter oder mit einer Nachricht an info@margenoptimierer.de.
9 Kontakt und Support
Wer uns schreibt oder anruft, ob per E-Mail, Telefon, über ein Formular oder über die Support-Seite in der Software, dessen Angaben verarbeiten wir, um das Anliegen zu bearbeiten. E-Mails empfangen und speichern wir in unserem Postfach (Abschnitt 16).
Anliegen führen wir als Support-Tickets in der Software. Dazu gehören Anliegen von der Support-Seite, E-Mails mit Support-Anliegen, die die Software mit ihren Anhängen aus unserem Postfach übernimmt, Anfragen aus dem Kündigungsablauf und unsere Notizen zu Gesprächen. Verarbeitet werden Inhalt und Anhänge, der Verlauf der Nachrichten mit Absender und Zeitpunkt sowie der Stand des Tickets. Einer Firma ordnen wir ein Ticket über die Absenderadresse eines Mitglieds oder über eine Domain zu, die eindeutig zu einer Firma gehört; gelingt das nicht, ordnen wir es selbst zu. Antworten auf unsere E-Mails landen im selben Ticket.
Damit wir ein Anliegen ohne Rückfragen klären können, halten wir mit dem Ticket eine Momentaufnahme fest: den Zustand von Konto, Firma und OTTO-Anbindung zum Zeitpunkt des Tickets, Fehlermeldungen der Firma aus der Zeit davor, die Seite, von der das Ticket kam, sowie Browser und Bildschirmgröße. Daten der Kunden des Händlers und Zugangsdaten gehören nicht dazu. Wird mit dem Ticket ein befristeter Support-Zugriff erteilt, gilt Abschnitt 5.
Schickt eine Firma in einem Ticket oder Anhang Daten Dritter mit, etwa Angaben zu Kunden des Händlers, speichern wir sie so, wie sie geschickt wurden, und verarbeiten sie im Auftrag der Firma (Abschnitt 11). Unsere eigenen Beschreibungen von Problemen und Lösungen nennen keine Firma.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei Anliegen zu einem Vertrag oder vor einem Vertragsschluss, im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund des berechtigten Interesses an der Bearbeitung. Für das Auslesen von Browser und Bildschirmgröße beim Absenden eines Tickets ist Rechtsgrundlage § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, weil es für die Bearbeitung des angefragten Supports unbedingt erforderlich ist. Wie lange Tickets und Nachrichten bleiben, steht in Abschnitt 17.
10 Auswertung von Support-Anliegen durch KI
Support-Tickets wertet ein KI-Dienst aus, damit wir Anliegen schneller und vollständiger bearbeiten können. Er erhält das Ticket mit Anhängen und Momentaufnahme sowie unsere Beschreibungen bekannter Probleme. Er fasst Anliegen zusammen, schätzt ihre Dringlichkeit ein, ordnet sie bekannten Problemen zu, entwirft Texte und legt aus unseren Notizen zu Gesprächen Tickets an, die wir vor dem Speichern prüfen.
Eingesetzt wird Claude der Anthropic Ireland, Limited, Irland, als Auftragsverarbeiter. Anthropic nutzt die Inhalte nicht zum Training seiner Modelle. Dabei können Daten an die Anthropic, PBC in den USA übermittelt werden (Abschnitt 16).
Die KI entscheidet nichts gegenüber Kunden: Was ein Kunde von uns erhält, sehen wir vorher selbst und geben es frei, und wie ein Anliegen bearbeitet wird, entscheiden wir. Rechtsgrundlage ist dieselbe wie für das Ticket (Abschnitt 9).
11 Daten aus OTTO
Verbindet eine Firma ihr Händlerkonto des OTTO-Marktplatzes, verarbeiten wir die Daten daraus im Auftrag dieser Firma. Verantwortlich für diese Daten ist die Firma; Grundlage unserer Verarbeitung ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit ihr (Art. 28 DSGVO).
Über die Schnittstelle rufen wir Daten zu Artikeln, Bestellungen, Belegen, Retouren und Werbung ab und senden die Änderungen an der Werbung, die die Firma auslöst. Aus Bestellungen, Belegen und Retouren übernehmen wir, was Auswertung und Abrechnung brauchen, etwa Bestell- und Belegnummern, Artikelangaben, Mengen, Beträge, Gebühren, Steuersätze, Zeitpunkte und Status sowie die von OTTO gemeldeten Gründe und Warenzustände. Namen, Anschriften, Kontaktdaten und Zahlungsangaben der Kunden des Händlers sowie Sendungs- und Rücksendenummern werden beim Einlesen verworfen und nicht gespeichert. Die Zugangsdaten zum Händlerkonto speichern wir verschlüsselt und ausschließlich für die jeweilige Firma.
Richtet eine Firma eine Verbindung ihres Kontos zu anderen Programmen ein, etwa um ihre Zahlen in einem eigenen KI-Assistenten abzufragen, geben wir die abgefragten Daten auf ihre Weisung dorthin weiter. Für das andere Programm und seinen Anbieter ist die Firma verantwortlich.
Umsatz und Werbeumsatz eines verbundenen Händlerkontos verwenden wir außerdem in eigener Verantwortung, um unseren Preis zu berechnen, die Rechnung zu belegen und die Firma zu betreuen. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Wer als Kunde eines Händlers oder als Mitarbeiter einer Firma Rechte zu diesen Daten geltend machen möchte, wendet sich an die jeweilige Firma. Erreicht uns eine solche Anfrage, leiten wir sie an die Firma weiter. Die Verbindung zu OTTO kann jederzeit beendet werden.
12 Bezahlung über Stripe
Für die Abrechnung des Abonnements setzen wir den Zahlungsdienst Stripe ein, betrieben von der Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland.
Bevor eine Firma Zahlungsdaten hinterlegt, legen wir sie bei Stripe als Kunden an, mit dem Namen der Firma, der E-Mail-Adresse und einer Kennung der Firma. Hinterlegt der Inhaber oder ein Admin der Firma Zahlungsdaten, erfasst Stripe sie auf einer eigenen Seite: Karten- oder Kontodaten, Name der Firma, Rechnungsanschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die E-Mail-Adresse für Rechnungen. Karten- und Kontodaten erreichen unsere Server nicht.
Wir erhalten von Stripe die Art der Zahlungsart mit ihren letzten Ziffern, bei einer Karte auch Marke und Ablauf, den Namen der Firma, das Land, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und den Stand ihrer Prüfung, die E-Mail-Adresse für Rechnungen sowie den Stand jeder Rechnung und Zahlung. Stripe erstellt die Rechnungen und zieht die Beträge ein. Die Rechnung geht an die angegebene E-Mail-Adresse für Rechnungen, bei einer SEPA-Lastschrift von Stripe zusammen mit der Ankündigung des Einzugs, sonst von uns.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, für die Aufbewahrung der Rechnungen Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 147 Abgabenordnung und § 14b Umsatzsteuergesetz. Stripe verarbeitet Zahlungsdaten zur Vorbeugung gegen Betrug und zur Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten auch in eigener Verantwortung; dabei können Daten an die Stripe, Inc. in den USA übermittelt werden, auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission zum EU-US Data Privacy Framework und der Standardvertragsklauseln. Näheres steht in der Datenschutzerklärung von Stripe unter stripe.com/de/privacy.
13 Vertrieb über Codes, Partner und Weiterempfehlung
Neue Firmen können sich mit einem Code oder über einen Link mit Code registrieren. Jeder Code gehört einem Partner. Von Partnern speichern wir Name, E-Mail-Adresse und die Art des Partners, ihre Codes, die Firmen, die über ihre Codes gekommen sind, und deren bezahlte Rechnungen, Erstattungen und Rückbuchungen, damit Vorteile und Gutschriften zugeordnet und Empfehlungen abgerechnet werden können. Bei der Registrierung halten wir fest, über welchen Code und welchen Partner eine Firma kam; das lässt sich danach nicht mehr ändern. Cookies oder andere Speicher im Browser setzen wir dafür nicht ein.
Jede Firma hat außerdem einen eigenen Code zur Weiterempfehlung; Partner ist dann die Firma selbst. Wer über diesen Code kommt, sieht bei der Registrierung den Namen der werbenden Firma. Die werbende Firma sieht den Stand ihrer Gutschriften.
Rechtsgrundlage ist im Verhältnis zum Partner Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, gegenüber den geworbenen Firmen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt in der richtigen Zuordnung und Abrechnung von Empfehlungen. Für die Aufbewahrung von Belegen gilt Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
14 Kündigung
Kündigt der Inhaber einer Firma in der Software, fragt sie nach dem Grund und einem Freitext. Beides speichern wir an der Firma, und es erreicht uns per E-Mail. Bittet jemand dabei um ein gemeinsames Einrichten oder fragt eine Funktion an, wird daraus ein Support-Ticket (Abschnitt 9). Zweck ist, die Gründe für Kündigungen zu verstehen und auf Anfragen zu antworten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei Anfragen Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Das Angebot eines kostenfreien Monats im Kündigungsablauf gilt einmal je OTTO-Händlerkonto; dafür merken wir uns eine Kennung des Kontos (Abschnitt 17).
15 Fehlerberichte über Sentry
Damit wir Fehler in MargenOptimierer erkennen und beheben können, setzen wir den Dienst Sentry ein, betrieben von der Functional Software, Inc. (Sentry), 45 Fremont Street, 8th Floor, San Francisco, CA 94105, USA.
Tritt in der Software, in unserer Hintergrundverarbeitung oder im Browser auf den Seiten der Software (Anmeldung, Registrierung und alle Seiten nach der Anmeldung) ein Fehler auf, geht ein Fehlerbericht an Sentry; ohne Fehler erhält Sentry nichts. Der Bericht beschreibt den Fehler technisch, mit der Fehlermeldung, der Stelle im Programm, der aufgerufenen Seite ohne Suchangaben und ohne Werte im Pfad, dem Zeitpunkt, Browser und Betriebssystem sowie dem Programmstand. Er kann eine Kennung der betroffenen Firma enthalten, damit wir Fehler einem Support-Ticket zuordnen können. Angaben zum Nutzer, Kopfzeilen, Cookies, Eingaben und Anfrageinhalte schicken wir nicht mit, und die IP-Adresse speichert Sentry nicht. Angaben in den Texten, die Personen oder Firmen erkennbar machen oder Zahlungs-, Bank- oder Steuerdaten sind, ersetzt vor dem Senden ein Filter. Ein Filter erkennt nicht jede solche Angabe; was er nicht erkennt, kann im Bericht stehen bleiben. Sitzungen und Bildschirminhalte werden nicht aufgezeichnet, und im Browser speichert Sentry nichts.
Sentry speichert die Fehlerberichte in der Europäischen Union, in Frankfurt am Main, und löscht sie spätestens nach 90 Tagen. Soweit Sentry Daten in den USA verarbeitet, geschieht das auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission zum EU-US Data Privacy Framework, an dem Sentry teilnimmt, und der Standardvertragsklauseln.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt in einer fehlerfreien und sicheren Anwendung. Soweit dafür im Browser Informationen ausgelesen werden, ist Rechtsgrundlage § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, weil die Erkennung von Fehlern für den sicheren und stabilen Betrieb der Software, die der Nutzer aufruft, unbedingt erforderlich ist.
16 Dienstleister, weitere Empfänger und Übermittlung in Drittländer
Für den Betrieb setzen wir Auftragsverarbeiter ein, mit denen Verträge nach Art. 28 DSGVO bestehen:
- Vercel Inc., USA — Betrieb und Auslieferung von Website und Software, Rechenzentren in der Europäischen Union.
- Supabase Pte. Ltd., Singapur, mit der Supabase, Inc., USA — Datenbank, Anmeldung und Ablage von Dateien, Rechenzentren in der Europäischen Union; die Supabase, Inc. unterstützt bei Betrieb und Support.
- Railway Corporation, USA — Hintergrundverarbeitung, Rechenzentren in der Europäischen Union.
- Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen — Ausgangsmaschine mit fester Adresse, über die die verschlüsselte Verbindung zur OTTO-Schnittstelle läuft, Standort Deutschland.
- Resend, Inc., USA — Versand der E-Mails und des Newsletters; die Versanddaten speichert Resend in den USA.
- Google Ireland Limited, Irland — E-Mail-Postfach (Google Workspace), aus dem die Software Support-Anliegen übernimmt.
- Anthropic Ireland, Limited, Irland — Auswertung von Support-Tickets durch KI (Abschnitt 10).
- Functional Software, Inc. (Sentry), USA — Fehlerberichte (Abschnitt 15).
Vercel, Railway, Resend und Sentry haben ihren Sitz in den USA, Supabase in Singapur und den USA; Google und Anthropic gehören zu Unternehmensgruppen mit Sitz in den USA. Auch wo Daten in der Europäischen Union verarbeitet werden, können sie deshalb in die USA und nach Singapur übermittelt werden. Grundlage sind die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) und, soweit ein Empfänger in den USA nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert ist, zusätzlich der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (Art. 45 DSGVO).
Ob MargenOptimierer erreichbar ist, prüft von außen der Dienst Better Stack (Better Stack, Inc., USA). Er ruft dazu nur unsere eigenen Seiten auf und erhält keine Daten von Besuchern, Nutzern oder Kunden.
Rechnungen und Buchungsunterlagen erhält unsere Steuerberatung für Buchführung und Steuererklärungen; sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO. Finanzbehörden und andere öffentliche Stellen erhalten Daten nur, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
17 Speicherdauer und Löschung
Wir speichern personenbezogene Daten, solange der Zweck es erfordert und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Wird das Abonnement einer Firma gekündigt oder ihr Zugang gesperrt, etwa weil die Testphase abgelaufen oder eine Zahlung offen ist, bleiben ihre Daten 365 Tage gespeichert und werden danach gelöscht: die Firma mit ihren Mitgliedschaften und Einladungen, ihren Support-Tickets mit Anhängen und Momentaufnahmen, ihren Daten aus OTTO und den Zugangsdaten zu ihren OTTO-Händlerkonten sowie die Nutzerkonten, die zu keiner anderen Firma gehören. Eine Firma, die nie ein OTTO-Händlerkonto verbunden hat, löschen wir 365 Tage nach der letzten Anmeldung eines Mitglieds. Ein Nutzerkonto, das zu keiner Firma mehr gehört, löschen wir 365 Tage nach seiner letzten Anmeldung.
Wünscht der Inhaber einer Firma die Löschung der Firma früher oder einen Export ihrer Daten, genügt eine Nachricht an info@margenoptimierer.de. Für das eigene Nutzerkonto gilt Abschnitt 19.
Erhalten bleiben die Rechnungen mit ihren Abrechnungsgrundlagen, dazu der Name der Firma, das Land, die Kennung des Kunden bei Stripe und der Code und Partner, über die die Firma kam, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen; für Rechnungen und Buchungsbelege sind das in der Regel 8 Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Danach löschen wir auch sie. Den Kunden bei Stripe löschen wir, sobald keine Rechnung mehr offen ist. Eine nicht umkehrbar verschlüsselte Kennung jedes verbundenen OTTO-Händlerkontos bleibt, solange wir Testphasen, Angebote für Neukunden oder das Angebot im Kündigungsablauf anbieten, damit diese je Händlerkonto nur einmal gelten. Das Protokoll unserer Handlungen als Betreiber bleibt ohne Namen und E-Mail-Adressen von Personen erhalten. Unsere Beschreibungen von Problemen und Lösungen aus dem Support bleiben ohne Bezug zu Firmen erhalten.
Support-Tickets, die keiner Firma zugeordnet sind, löschen wir 365 Tage nach der letzten Nachricht. Nach dem Widerruf einer Einwilligung in den Newsletter nehmen wir die Adresse aus dem Verteiler und bewahren den Nachweis von Einwilligung und Widerruf so lange auf, wie Ansprüche daraus geltend gemacht werden können, in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres des Widerrufs.
In Sicherungskopien bleiben gelöschte Daten, bis die Sicherung nach Ablauf ihrer Aufbewahrungszeit überschrieben wird.
Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung der Rechnungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 147 Abgabenordnung und § 14b Umsatzsteuergesetz, für die Kennung des Händlerkontos und den Nachweis zum Newsletter Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt darin, dass Testphasen und Angebote nicht mehrfach genutzt werden und eine Einwilligung belegt werden kann.
| Daten | Speicherdauer |
|---|---|
| Protokolle beim Aufruf von Website und Software, auch zur Anmeldung | spätestens 30 Tage |
| Angaben zu Sitzungen | bis die Sitzung endet |
| Konto, Firma, Mitgliedschaften, Einladungen, Kündigungsgrund, Support-Tickets einer Firma, Daten aus OTTO | bis zur Löschung der Firma, wie oben beschrieben |
| Nutzerkonto ohne Firma | 365 Tage nach der letzten Anmeldung |
| Zugang zur Demo | 365 Tage nach der letzten Nutzung |
| Support-Tickets ohne zugeordnete Firma | 365 Tage nach der letzten Nachricht |
| Andere Nachrichten an uns | bis das Anliegen erledigt ist, darüber hinaus nur, soweit eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht |
| Newsletter | bis zum Widerruf; der Nachweis in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres des Widerrufs |
| Fehlerberichte bei Sentry | höchstens 90 Tage |
| Angaben zu Partnern | solange die Partnerschaft besteht; Belege nach den gesetzlichen Fristen |
| Rechnungen und Abrechnungsgrundlagen | solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, in der Regel 8 Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres |
| Kennung eines OTTO-Händlerkontos | solange wir Testphasen, Angebote für Neukunden oder das Angebot im Kündigungsablauf anbieten |
| Protokoll unserer Handlungen als Betreiber | mit der Firma; danach ohne Namen und E-Mail-Adressen von Personen |
| Speicher im Browser | wie in Abschnitt 3 angegeben |
18 Pflicht zur Bereitstellung und automatisierte Entscheidungen
Für Registrierung und Nutzung brauchen wir die Angaben aus Abschnitt 4, für die Bezahlung die Angaben gegenüber Stripe aus Abschnitt 12. Ohne sie können wir keinen Vertrag schließen oder durchführen. Freiwillig sind die Zwei-Faktor-Anmeldung, sofern der Inhaber einer Firma sie nicht vorschreibt, und der Newsletter.
Eine Bewertung persönlicher Merkmale und ein Profiling finden nicht statt, und auch die Auswertung durch KI (Abschnitt 10) entscheidet nichts gegenüber Personen. Nach den im Vertrag vereinbarten Regeln sperrt die Software den Zugang einer Firma selbsttätig, wenn die Testphase ohne hinterlegte Zahlungsart endet oder eine Zahlung offen bleibt; maßgeblich ist allein, ob eine Zahlungsart hinterlegt und eine Rechnung bezahlt ist. Sobald das der Fall ist, ist der Zugang wieder offen. Das ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich (Art. 22 Abs. 2 lit. a DSGVO). Wer eine Sperre für unberechtigt hält, kann uns schreiben; wir prüfen sie dann selbst.
19 Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO und auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Eine Einwilligung lässt sich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); die Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt davon unberührt. Zur Ausübung dieser Rechte genügt eine Nachricht an info@margenoptimierer.de. Für Daten aus OTTO gilt Abschnitt 11.
20 Widerspruchsrecht
Soweit wir Daten auf Grundlage eines berechtigten Interesses verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), kann jede betroffene Person dem aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO). Wir verarbeiten die Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Für den Widerspruch genügt eine Nachricht an info@margenoptimierer.de.
21 Beschwerderecht
Unabhängig davon besteht nach Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Zuständig für uns ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
22 Änderungen
Diese Datenschutzerklärung wird angepasst, wenn sich die beschriebenen Verarbeitungen ändern. Maßgeblich ist die jeweils auf dieser Seite abrufbare Fassung.